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Jens Kirchhoff

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Grunderwerbsteuer kontra Umsatzsteuer. Der Gesetzgeber hat klar definiert, dass nur eine fällig ist. Der BFH lässt die meisten Häuslebauer aber beide zahlen.

Der Bundesfinanzhof als Vertreter eines Obrigkeitsstaates ?

Haben Sie nicht auch immer häufiger das unbestimmte Gefühl, daß wir in einem Obrigkeitsstaat leben, unter Fortsetzung der feudal-preußischen und jetzt unter demokratisch gewählten Regierungen arbeitenden Verwaltung und Justiz, einem Puffer zwischen Staat und Bürger, der die Politik vor freiheitsliebenden und -fordernden Bürgern schützen soll ?

Die Gerichtsbarkeit

Nicht daß wir uns mißverstehen: Nachvollziehbare Gerechtigkeit und Glaubwürdigkeit der Gerichte ist überwiegend anerkannt, besonders im Interessenausgleich des alltäglichen Umgangs der Bürger untereinander. Bei einer Urteilsfindung, die das Verhältnis Staatsbürger zum Staat angeht, besteht aber die Gefahr, dass bürgerliche Freiheit eingeschränkt und der Staat als Organisation der Macht "von oben" gestärkt werden soll.

Steuerrecht

Besonders das Zahlen von Steuern ist hier sensibel, da niemand es gerne genommen bekommt. ("Geld ist geprägte Freiheit" . [Zur Steuerfrage]
Prof. Dr. Paul Kirchhof , deutscher Verfassungsrichter bis 1999. Im SPIEGEL 50/1999 S.70).

Die Politik glänzt schon mit immer mehr und immer komplizierteren Gesetzen, insbesondere  Steuergesetzen ("Man vergleiche nur mit solch genialem Werk [BGB] die Fratze des modernen Steuerrechts! Die Finanzgesetze bringen Unfug und damit Unfreiheit über die Bürger... An der Bewährungsprobe des Steuerrechts droht der Rechtsstaat zu scheitern." Prof. Dr. Paul Kirchhof , deutscher Verfassungsrichter bis 1999. Im SPIEGEL 50/1999 S.73) Außerdem verschwendet er häufig das Geld - laut Bund der Steuerzahler und Bundesrechnungshof - oder führt es umstrittener Umverteilung zu.

Wenn also schon die Gesetzgebung Unruhe bringt, muß nicht auch noch die Rechtsprechung zusätzlich, das heißt : unter Ausnutzung ihrer Auslegungsfreiheit, Konflikte schaffen. ("Gesetze sind heutzutage Wegwerfware, eilig zusammengeklopft und mit kurzem Verfallsdatum. Aber auf der sicheren Höhe der eigenen verfassungsrechtlichen Konstruktion ist so ein Jurist gegen allzu schlichte Realität immun." SPIEGEL 50/1999 S.70)

Der Satz vom Widerspruch gilt nicht (A.Wagner)

Begriffe, die den Stempel der Obrigkeit tragen, gehören im Vergleich zu alltagssprachlichen oder wissenschaftlichen Begriffen einer minderen Kategorie an: Sie sind lediglich Nominaldefinitionen. Sie entstehen nicht nach den Regeln der Sprachpraxis oder der Logik, sondern durch eine Autorität (den Staat), die den Sinn und die Bedeutung der Worte einfach anordnen kann. Die Autorität des Staates beruht nicht zuletzt auf dieser Definitionsallmacht.[Dies wird gut deutlich am häufig zitierten Auszug aus einer Badeordnung: An den Frauentagen ist Männern der Aufenthalt im Bad untersagt. Der Bademeister gilt im Sinne dieser Verordnung als Frau. Das klingt unfreiwillig komisch, ist aber ehrlich und eindeutig.] Damit muss sich ein staatlich normiertes Begriffsgeflecht wie das Recht nicht am Postulat logischer Konsistenz messen lassen: Es darf ruhig unlogisch sein, denn der Staat hat im Zweifel über sein Gewaltmonopol die Macht, Inkonsistenzen einfach wegzudefinieren, beiseite zu wischen oder zu übergehen.

Kein Bürger sieht ein, daß Gerichte beim Steuereintreiben helfen sollen. Zitate in Steuerrechtslehrbüchern aus allen Zeiten und höchstrichterlichen Urteilen wollen dies jedoch den Rechtsanwendern suggerieren. Offensichtlich haben sie Erfolg damit, Richter in diese Befangenheit zu treiben. Vielleicht spielt aber auch die Karriere der Richter eine Rolle, deren Top-Jobs vom Staat vergeben werden. Da mag sich eventuell der eine oder andere bessere Chancen ausrechnen, wenn er sich als Geldbeschaffer profiliert.

BFH

Für uns Bürger ist durchsichtig, daß die Fiskalisten unter den Richtern an den deutschen Finanzgerichten die Oberhand haben und ihre Aufgabe darin verstehen, dem Staat möglichst viel Geld zu verschaffen. In einigen konkreten Fällen ist zu sehen, wie gerade "bei Hofe", der höchsten deutschen Steuergerichtsinstanz, dieses Ziel verfolgt wird, wobei er vom BVerfG nur selten in die Schranken gewiesen wird, wenn er mal wieder über das Ziel hinaus schießt. Dabei können schon subtile Anfänge in die Irre bzw. zum späteren Widerspruchsdesaster und heilloser Unordnung führen. Die Erweiterung des formellen Grundstückskaufvertrages - entsprechend notarieller Eintragung im Grundbuch - sowie die Anknüpfung der Grunderwerbsteuer an ein Rechtsgeschäft über "sonstige Leistungen" sind mein Beispiel. Der Konflikt mit dieser seit den 80er Jahren getätigten GrESt-Rechtsprechung mit der Umsatzsteuerrechtsprechung in §4(9a) UStG war nie notwendig und er war nie vernünftig begründbar. "Eine Entscheidung ohne Begründung nimmt den Gerichten zwar eine wesentliche Arbeitslast, gefährdet aber den Charakter der Gerichte als recht "sprechende" Gewalt und schwächt ein Fundament ihrer Ãœberzeugungskraft. Ein unbegründetes Urteil spricht nicht Recht sondern verschweigt das Recht.... Eine Entscheidung ohne Gründe will nicht überzeugen sondern fordert Gehorsam..... Die Begründungslosigkeit schwächt die Gesetzesbindung des Richters als Grundlage seiner Unabhängigkeit und Unbefangenheit gegenüber Prozessparteien, Interessentengruppen und politischen Einflüssen." Paul Kirchhof , FAZ 217/97 S.11

Obrigkeit

Auf ein Gericht, das sich nicht als Arm des Gesetzes und des unbefangenen Ausgleiches der Interessen zwischen Staat und Volk versteht, sondern als Arm des Staates, können wir verzichten. Ein Volk, das nur Ordnung braucht, ist auch mit Exekutive (Polizei, Armee) und einem politischen Machtwort ruhigzustellen. In den Präambeln der Urteile steht nicht "Im Namen des Staates" sondern "Im Namen des Volkes".

Ein gesundes Mißtrauen gegen rote Roben ist nicht schädlich. Wie sollen wir an einen Rechtsstaat glauben, wenn uns die Gerichte allein lassen, wenn sie nicht Ordnung sondern Verwirrung stiften ? Wie sollen wir an Gerichte glauben, die ungerechte und unbegründete Auslegung zur Hilfe beim steuerlichen Abkassieren verwenden ?

Stand: 29.12.2006.

Verantwortlich und Copyright by:  Prof.Dr. Jens Kirchhoff  Claus-Hartung-Eck 17 37083 Göttingen

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